Mitglieder des Schulelternbeirates (SEB) sind die Klassenelternbeiräte und die nach § 106 Abs. 2 bis 4 gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter. Der SEB wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder. (§ 108 Abs. 1 HSchG).
Der Schulelternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft und versteht sich als Vermittler und Bindeglied zwischen den Eltern, der Schulleitung und dem Lehrerkollegium. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Schulelternbeirats sind auf der Seite zur Elternarbeit des Kultusministeriumsabrufbar.
Den Schulelternbeirat erreichen Sie per E-Mail an