Seit Januar 2022 müssen alle Skifahrenden, die in Italien und Südtirol auf die Piste gehen, über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt.
Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Fahrt, ob ihre Haftpflichtversicherung das Slkifahren abdeckt. Ein entsprechender Nachweis über eine bestehende Versicherung müssen die Kinder auf der Piste mitführen.