Den Mitgliedsbeitrag vom Förderverein für ein Jahr.
Die Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung ist an die Mitgliedschaft im Förderverein der Adolf-Reichwein-Schule gebunden.
Falls Sie folgende Leistungen: Asyl, Kinderzuschlag, Wohngeld, SGB II oder SGB XII beziehen, brauchen Sie kein Mitglied im Förderverein zu werden. Einen Nachweis über die bezogenen Leistungen reichen Sie bitte mit der Anmeldung ein.