Zu Beginn der 5. Klasse beobachtet die Deutschlehrkraft die SchülerInnen mit Blick auf eine mögliche Lese-Rechtschreibschwäche. Sollte vonseiten der Grundschule bereits eine LRS-Diagnose vorliegen, stellen Sie bitte gleich zu Beginn des Schuljahres den Antrag auf Nachteilsausgleich.
Die Förderung kann in der Regel zügig über passende Fördermaterialien für Zuhause gestartet werden. Im zweiten Halbjahr beginnt die Förderung in speziellen Förderkursen an der Schule. Bei SchülerInnen, die im Laufe des ersten Halbjahres Auffälligkeiten zeigen, wird ein LRS-Test (HSP 4/5) durchgeführt. Anschließend können passende Fördermaßnahmen ergriffen werden. Sollte Ihr Kind nach dem Test weiterhin eine LRS haben, wird in der Klassenkonferenz über einen entsprechenden Nachteilsausgleich entschieden.