Lese- und Rechtschreibförderung
Manche Schülerinnen und Schüler brauchen beim Lesen und Schreiben gezielte Unterstützung. Die Lese- und Rechtschreibförderung der Adolf-Reichwein-Schule soll den Umgang mit LRS transparent machen, passende Förderwege eröffnen und Eltern bei Fragen rund um Antrag, Förderung und Nachteilsausgleich verlässlich begleiten.
Auf einen Blick
Fragen & Antworten
Antworten auf häufige Fragen zur LRS-Förderung.
Downloads
Anträge und Unterlagen zur Lese- und Rechtschreibförderung.
Wann ist ein Nachteilsausgleich möglich?
Der Antrag muss bei Bedarf jedes Schuljahr neu gestellt werden.
Rechtliche Grundlage
Regelungen des Landes Hessen zu besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.
Ansprechpartner
So unterstützen wir
- BeobachtenFachlehrkräfte, Eltern und Schülerinnen oder Schüler können Hinweise auf besondere Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben einbringen.
- BeratenDie zuständige Ansprechperson klärt Fragen zum schulischen Vorgehen, zu Fördermöglichkeiten und zu notwendigen Unterlagen.
- FördernFördermaßnahmen werden passend zur schulischen Situation abgestimmt und regelmäßig überprüft.
- Nachteilsausgleich prüfenWenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können geeignete Maßnahmen für das laufende Schuljahr beantragt werden.
Wichtig zu wissen
Ein Nachteilsausgleich soll Benachteiligungen ausgleichen, ohne die fachlichen Anforderungen aufzuheben. Bitte nutzen Sie für konkrete Fragen frühzeitig den Kontakt zur Schule, damit Förderung und Unterstützung gut abgestimmt werden können.