Adolf-Reichwein-Schule Langen (Hessen) • Kreis Offenbach

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Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.ars-langen.de veröffentlichte Webseite der Adolf-Reichwein-Schule Langen (Hessen).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17.04.2023 begonnenen und zuletzt am 02.07.2026 aktualisierten Selbstbewertung.

Diese Webseite ist mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Geprüft wurden unter anderem die Farbkontraste, die Tastaturbedienbarkeit, die Beschriftung von Formularfeldern, die Alternativtexte von Bildern sowie die Überschriftenstruktur. In diesen Bereichen entspricht die Seite den Anforderungen; bei den nachfolgend genannten Punkten bestehen noch Einschränkungen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite wegen der folgenden Punkte noch nicht vollständig mit den Anforderungen der HVBIT vereinbar:

Barriere: PDF-Dokumente im Downloadbereich

Ein Teil der über 200 zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente (z. B. einzelne Konzepte, Programmhefte und ältere, umfangreichere Dokumente) ist nicht vollständig für Screenreader getaggt. Dadurch kann die Lesereihenfolge bei der Wiedergabe mit assistierender Technik in Einzelfällen von der visuellen Reihenfolge abweichen.

Maßnahmen: Neu erstellte Dokumente werden mit getaggter Struktur exportiert. Bestehende Dokumente werden schrittweise überarbeitet, priorisiert nach Nutzungshäufigkeit.

Zeitplan: Eine vollständige Überarbeitung aller bestehenden Dokumente ist aufgrund der Menge noch nicht terminiert; wir aktualisieren diese Erklärung, sobald weitere Dokumente umgestellt wurden.

Barrierefreie Alternative: Bei Bedarf stellen wir den Inhalt einzelner Dokumente auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung (siehe Kontakt unten).

Unverhältnismäßige Belastung

Es wird keine unverhältnismäßige Belastung nach § 3 Absatz 5 HVBIT geltend gemacht.

Kein Anwendungsfall

Es liegen aktuell keine Inhalte vor, die außerhalb des Anwendungsbereichs von § 3 Absatz 1 HVBIT liegen würden.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.04.2023 erstellt und zuletzt am 02.07.2026 auf Grundlage einer erneuten Selbstbewertung (manuelle Prüfung von Kontrast, Tastaturbedienbarkeit, Formularen, Bildbeschreibungen, Überschriftenstruktur und Dokumenten) überarbeitet.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an oder nutzen Sie das Kontaktformular:

Ansprechperson für Barrierefreiheit der Adolf-Reichwein-Schule

Andreas Wolf
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6103 / 303369 0 (Sekretariat)

Kontaktformular

Mit gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 / 303 - 2901
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